Eine besondere und reizvolle Herausforderung stellt das wettkampfmässige Fahnenschwingen dar. Ein technisches Regulativ enthält alle Verbindlichkeiten für die Wettvorträge der Sparte Fahnenschwingen. Im aktuellen technischen Regulativ der EJV-Fahnenschwinger sind 93 unterschiedliche Schwünge namentlich aufgeführt. Markante Schwünge tragen die Namen von Zentralschweizer Bergen. Man unterscheidet Unterschwünge, Leib- und Körperschwünge, Tellerschwünge (Dächli, Schlängger) Mittelhochschwünge und Hochschwünge. Alle Übungsteile müssen rechts- und linkshändig ausgeführt werden. Dazu wurde eine DVD vom Eidgenössischen Jodlerverband aufgenommen, welche das Erlernen der verschiedenen Schwünge erleichtert.
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Der Wettvortrag
Ein Wettvortrag dauert drei Minuten und wird individuell aus den erwähnten 93 Schwüngen zusammengestellt. Der Fahnenschwinger steht im sogenannten Kreis, bestehend aus Richtkreis und äusserem Kreis. Im Idealfall wird der Kreis während des Vortrages vom Fähnler nicht übertreten. Wettvorträge müssen stets in korrekter, traditioneller Tracht dargeboten werden.
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Die FahneDie Fahne, gewoben aus Seide oder Kunstseide für Übungszwecke, muss 1,2 Meter im Quadrat aufweisen. Für den Fahnenstock bestehen keine besonderen Vorschriften. Er wiegt zwischen 450 bis 600g. Bei Wettvorträgen sind nur vollflächige Schweizer- und Kantonalfahnen zugelassen. Nicht erlaubt für Wettvorträge sind Gemeinde- oder Vereinsfahnen.
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Das KampfgerichtVier Jury-Mitglieder beurteilen die Wettvorträge unter jeweils unterschiedlichen Gesichtspunkten. Abzüge gibt es unter anderem für Laufen im inneren Kreis, Übertreten der zwei Kreise, Verwickeln der Seide, Stoffgriffe, Aufschlagen und Fallenlassen der Fahne. Beurteilt werden auch Wert und Schönheit des Vortrags.
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